Deine Meinung zählt |
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Worum gehts? |
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Auf der Mitgliederversammlung vom 28.08.1999 wurde beschlossen, dass der EDWFC die Eintragung in das Vereinsregister anstrebt. Dazu wurde auch eine Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom September 2001 setzte diese Satzung aus wichtigen Gründen zum großen Teil außer Kraft. Zur Versammlung im August 2003 wurde deshalb beschlossen, dass eine Prüfung der Vorteile einer Eintragung ins Vereinsregister vorzunehmen ist. Dem Beschluss nach sollte bis Frühjahr eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden und ggfls. zur Zeit der Techno Classica 2004 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden |
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Was konnten die Mitglieder tun? |
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Der EDWFC ist eine demokratisch organisierte Gemeinschaft von Gleichgesinnten, die Spaß am gemeinsamen Oldtimerhobby haben. Deshalb zählte hier die Meinung des Einzelnen ganz wesentlich. Wir organisierten eine Umfrage zum Thema und batten um Wortmeldungen, Ergänzungen, Berichtigungen und Erfahrungen. |
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Warum "e.V."? |
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Durch den Übergang vom nichtrechtsfähigen zum rechtsfähigen Verein wurde es dem EDWFC möglich für sich selbst Verträge abzuschließen. Er ist eine juristische Person, die im Rechtsverkehr handeln kann. Das ist zum Beispiel sinnvoll bei der Verwaltung des Vereinsvermögens. |
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Gibt es auch Nachteile? |
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Es mußten mindestens zwei Punkte beachtet werden: |
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Wie sieht unsere Satzung aus? |
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Da sich die Bedingungen des Vereins zwischen 1999 und jetzt stark verändert haben ist eine Anpassung unserer Satzung an die veränderten Bedingungen notwendig geworden. So wurden die Paragraphen rund um den Vorstand und den s.g. erweiterten Vorstand verändert. Unser Vorstand wurde radikal 2001 verkleinert und bestand seitdem nur noch aus zwei Personen (Vorsitzender und Kassierer). Ab 02.04.2004 haben wir wieder einen "kompletten", dreiköpfigen Vorstand. |
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Zusätzliche Funktionen, wie die Redaktion unserer Zeitschrift sind kein Bestandteil der Satzung mehr. |
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Über die Verteilung des Vereinsvermögens bei einer evtl. durchzuführenden Liquidation des Vereins wird erst beim Beschluß der Liquidation bestimmt. |
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Es wird die die Einführung einer Geschäftsordnung neben der Satzung vorgeschlagen. Darin werden Satzungsvorgaben konkretisiert. Evtl. Änderungen der Geschäftsordnung haben dann aber keine Auswirkungen auf die Satzung und müssen nicht dem Register angezeigt werden. |
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Der Satzungsentwurf orientiert sich in Aufbau und Formulierung an der Satzung von Vereinen, die bereits e.V. sind. |
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